ABSCHNITT 1 – SPIELFELD

Es dürfen keine Markierungen auf dem Eis, an den Banden, auf dem Schutzglasaufsatz über
den Banden, an den Netzen, den Toren, oder auf irgendeiner Fläche im Bereich der Spieler-
und Strafbänke, im Bereich der Torrichter- oder Punktrichter-Arbeitsplätze angebracht
werden, ausser in diesen Regeln spezifizierte Markierungen, oder wie im Anhang 1 (Werbung) beschrieben.

100 – DEFINITION DES SPIELFELDES
Das Eishockeyspiel wird auf einer Eisfläche gespielt, die als SPIELFELD bezeichnet wird.
Die Farbe der Eisfläche ist weiss.

101 – ABMESSUNGEN DES SPIELFELDES
Maximale Abmessungen: 61 m Länge und 30 m Breite.
Minimale Abmessungen: 56 m Länge und 26 m Breite.

Die Ecken müssen abgerundet sein, mit einem Radius von 7.0 bis 8.5 m.

Für IIHF-Meisterschaften müssen die Abmessungen zwischen 60 bis 61 m Länge
     und 29 bis 30 m Breite betragen.

102 – BANDEN
Das Spielfeld muss mit Wänden aus Holz oder Kunststoff umgeben sein. Diese Wände
werden als BANDEN bezeichnet. Die Farbe der Banden ist weiss.
Die Höhe der Banden muss zwischen 117 und 122 cm, ab der Eisoberfläche gemessen,
betragen. Der Spalt zwischen den einzelnen Segmenten = 3 mm.
Die Banden müssen so beschaffen und konstruiert sein, dass die Fläche gegen das
Spielfeld glatt und frei von jeglichen Hindernissen ist, die eine Verletzung von Spielern
verursachen könnte.
Die Befestigungen der Banden und des Schutzglases sind so anzubringen, dass sie sich
ausserhalb vom Spielfeld befinden.

103 – KICKLEISTE
Am unteren Teil der Bande ist eine KICKLEISTE anzubringen. Die Höhe muss zwischen
15 und 25 cm, ab Eisoberfläche gemessen, betragen.
Die Farbe der Kickleiste ist gelb.

104 – BANDENTÜREN
Alle Türen, die als Zutritt zum Spielfeld dienen, dürfen nicht gegen das Spielfeld aufschwingen.
Für IIHF Meisterschaften sind das Schutzglas und die Fangnetze in den Endzonen
obligatorisch.
Die Spalten zwischen den Bandentüren und der Bande = 8mm.

Bei nicht überdachten Spielfeldern können alle Linien und Anspielpunkte, wie in den
    Regeln 112 bis 116 beschrieben, mit zwei Streifen von 5 cm Breite markiert werden.
In Fällen wo Werbung an den Banden erlaubt ist, sind die Linien mindestens auf den
    Kickleisten zu markieren.
Die gesamte Breite der Linie zählt als Teil der Zone, von wo der Puck herkommt.

105 – SCHUTZGLAS
Das Schutzglas wird auf die Banden aufgebaut.
Die Höhe des Schutzglases entlang der Querbanden in den Endzonen (hinter den Torlinien
und von der Torlinie 4 m Richtung Neutrale Zone), muss zwischen 160 bis 200 cm
betragen.
Die Spalten zwischen den einzelnen Segmenten hat 8mm zu betragen.
Die Höhe des Schutzglases entlang der Längsbanden beträgt 80 bis 120 cm.
Das Schutzglas wird im Bereich der Spielerbänke unterbrochen.
Jede Unterbrechung des Schutzglases muss mit Schutzpolstern versehen sein, um
Verletzungen von Spielern vorzubeugen.

106 – FANGNETZE IN DEN ENDZONEN
Schutznetze müssen in den Endzonen montiert werden, um Verletzungen von Zuschauern vorzubeugen.

110 – EINTEILUNG UND MARKIERUNGEN DES SPIELFELDES
Das Spielfeld wird in der Länge durch fünf Linien unterteilt.
Diese Linien sind quer, über die ganze Breite des Spielfeldes zu markieren und reichen
vertikal bis an die Oberkante der Banden.

111 – TORLINIEN
Die TORLINIEN sind parallel, mit 4 m Abstand zur Querbande zu markieren.
Die Farbe der Torlinie ist rot und deren Breite beträgt 5 cm.

112 – BLAUE LINIEN
Die Eisfläche zwischen den zwei Torlinien wird in drei gleich grosse Flächen aufgeteilt,
welche mit zwei blauen Linien von 30 cm Breite abgegrenzt werden.
Die Linien werden als BLAUE LINIEN bezeichnet.
Die Blauen Linien teilen das Spielfeld in folgende drei Zonen ein:

                    – Für das eine Team wird die Zone, in der sich ihr Tor befindet, als
                       VERTEIDIGUNGSZONE bezeichnet.
                    – Die Mittelzone wird als NEUTRALE ZONE bezeichnet.
                    – Die vom eigenen Tor entfernteste Zone wird als ANGRIFFSZONE bezeichnet.

113 – MITTELLINIE
Die als MITTELINIE bezeichnete, 30 cm breite Linie, befindet sich in der Mitte des Spielfeldes.
Die Farbe der Mittellinie ist rot.

114 – ANSPIELPUNKTE UND -KREISE
Alle Anspielpunkte und -kreise des Spielfeldes dienen dazu, dass sich die Spieler bei Spielbeginn,
zu Beginn jedes Drittels und
nach sämtlichen Unterbrüchen, auf Anweisung der Spiel-Offiziellen,
korrekt zum Anspiel platzieren können.

115 – ANSPIELPUNKT UND -KREIS IN DER MITTE
Ein runder, blauer Punkt von 30 cm Durchmesser muss genau in der Mitte des Spielfeldes
markiert sein.
Mit diesem Anspielpunkt als Zentrum wird ein Kreis mit einem Radius von 4.5 m
markiert.
Die Farbe der Kreislinie ist blau, und deren Breite beträgt 5 cm.

116 – ANSPIELPUNKTE IN DER NEUTRALEN ZONE
Zwei Anspielpunkte mit einem Durchmesser von 60 cm und einem Abstand von
1.5 m von jeder Blauen Linie sind auf dem Spielfeld markiert. (- siehe ”Spielfeld”)
Die Farbe dieser Anspielpunkte ist rot.

117 – ANSPIELPUNKTE UND -KREISE IN DEN ENDZONEN
Die Anspielpunkte und -kreise werden in beiden Endzonen und auf beiden Seiten der
Tore auf dem Spielfeld markiert. (- siehe ”Spielfeld”)

Die Farbe der Anspielpunkte ist rot und deren Durchmesser beträgt 60 cm.

Zwei gegenüberliegende Doppel-”L”-Markierungen weisen den anspielenden Spielern
die korrekte Position für ihre Schlittschuhe zu.

Mit den Anspielpunkten als Zentrum werden die jeweiligen Kreise mit einem Radius
    von 4.5 m markiert.

Die Farbe der Kreislinien ist rot und deren Breite beträgt 5 cm.

118 – SCHIEDSRICHTER-KREIS
Eine Fläche, als SCHIEDSRICHTER-KREIS bezeichnet, wird auf dem Spielfeld markiert.
Diese Fläche wird mit einem Halbkreis mit einem Radius von 3 m abgegrenzt.
Die Farbe der Kreislinie ist rot und deren Breite beträgt 5 cm.
Der Schiedsrichter-Kreis wird an der Bande, unmittelbar vor dem Arbeitsplatz des
offiziellen Punktrichters, platziert.

119 – TORRAUM
Vor jedem Tor befindet sich ein TORRAUM.
Die Torraumfläche wird auf dem Spielfeld mit roten, 5 cm breiten Linien markiert. Diese
Linien sind Bestandteil des Torraumes.
Die Fläche des Torraumhalbkreises wird mit hellblauer Farbe auf dem Eis markiert.

Der in den Regeln beschriebene Torraum ist ein Volumen, welches horizontal durch
    die Tor-/Halbkreislinie auf dem Eis, sowie vertikal bis Oberkante der Querstange des
    Tores von 127 cm abgegrenzt ist.

Rapport an die "zuständige Instanz”

130 – TORE
Die Tore müssen in der Mitte der Torlinien platziert sein.
Die Torpfosten weisen folgende Abmessungen auf:
Höhe (Innenmass): 122 cm, von der Eisfläche gemessen;
Breite (Innenmass): 183 cm.

Die Querstange verbindet die beiden Torpfosten. Das gesamte Tor muss aus einer
geprüften Konstruktion und aus geprüften Material bestehen.
Der Durchmesser der Querstange beträgt 5 cm.

Hinten an der Rahmenkonstruktion des Tores sind Netze angebracht, die den Puck gegebenfalls
innerhalb des Tores zurück halten.

Abmessungen: Tiefe min. 60 cm oben, max. 112 cm unten.

Die Farbe der Torpfosten und der Querstange ist rot.
Die Farbe der restlichen Konstruktion und der Netze ist weiss.

1. Torpfosten und Netze müssen so befestigt (verankert) sein, dass sie sich während
         des Spieles nicht leicht verschieben.

2. Flexible Torverankerungen sind für IIHF-Meisterschaftsspiele der Senioren A und der
        Junioren A obligatorisch und für andere
Veranstaltungen sehr empfohlen.

140 – SPIELERBÄNKE
Das Spielfeld muss mit zwei identischen Spielerbänken bestückt sein, welche
ausschliesslich durch die Spieler in Ausrüstung und die Offiziellen der beiden Teams
benützt werden.
Die Spielerbänke liegen im Bereich der Neutralen Zone, eine pro Spielfeldhälfte.
Die Spielerbänke müssen so platziert sein, dass sie unmittelbar an der Eisfläche und
gegenüber der Strafbänke gelegen sind.
Die Spielerbänke müssen voneinander einen genügend grossen Abstand aufweisen und
sind nötigenfalls mit entsprechenden baulichen Massnahmen gegeneinander abzugrenzen.
Der mühelose Zugang zu den Spielergarderoben muss gewährleistet sein.
Der seitliche Abstand der Spielerbänke von der Mittellinie soll 2 m betragen.
Die Spielerbänke müssen mindestens 10m in der Länge und 1,5m in der Raumbreite betragen.
Jede Spielerbank muss für 16 Spieler und 6 Team-Offizielle Platz bieten.

1. Jede Spielerbank muss zwei Türen aufweisen, wovon eine Zugang zur Neutralen
        Zone gewährleistet.

2. Die Spielerbänke müssen gegen den Zutritt von unbefugten Personen, mit
        Ausnahme der je sechs Team-Offiziellen, geschützt sein.

141 – STRAFBÄNKE
Das Spielfeld muss mit zwei Strafbänken bestückt sein.
Die Strafbänke müssen mindestens 4m lang und 1,5m in der Raumbreite betragen.
Die Strafbänke werden so platziert, dass sie beidseits des offiziellen Punktrichters und
gegenüber der Spielerbänke stehen.

Die Strafbänke müssen gegen den Zutritt von unbefugten Personen (andere Personen
    als die bestraften Spieler und die Strafbank-Betreuer) geschützt sein.

142 – TORRICHTER-GEHÄUSE
Damit die Torrichter nicht durch äussere Einflüsse behindert werden, müssen entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden.
Für die Torrichter sind auf jeder Seite des Spielfeldes, hinter den Banden und hinter dem
Schutzglas, in der Achse des Tores abgeschirmte Gehäuse aufzustellen.

1. Die rote Lampe sollte mit der Matchuhr verbunden sein, so dass es nicht möglich
       ist, die Lampe durch den Torrichter manuell aufleuchten zu lassen, wenn die
       Spielzeit beendet ist.
2. Entscheidend ist nicht, ob die rote Lampe nach Spielzeitende aufleuchtet, um ein
       Tor anzuerkennen. Massgebend ist der Zeitpunkt, wann der Puck die Torlinie
       komplett überschritten hat.
3. Die grüne Lampe zeigt den Spiel-Offiziellen den genauen Zeitpunkt des Drittelendes
       an.

Niemandem, ausser den autorisierten Personen, ist es erlaubt, die Schiedsrichter
   Garderobe während oder gleich anschliessend an ein Spiel zu betreten. Im Falle eines
   Verstosses:

                    Rapport an die "zuständige Instanz”

143– ZEITNAHME-BANK
Die Zeitnahmebank muss in der Länge 5,5m betragen und für 6 Personen ausreichend Platz haben.


150 – ANZEIGE- UND SPIELZEIT-APPARATUREN

151 – SIRENE / HORN
Das Spielfeld muss mit einer Sirene, einem Horn oder einem anderen geeigneten
akustischen Signal ausgerüstet sein, welches durch den offiziellen Spielzeitnehmer betätigt wird.

152 – MATCHUHR
Das Spielfeld muss mit einer elektrischen Matchuhr ausgerüstet sein, welche die
Zuschauer, die Spieler und die Spiel-Offiziellen genau über die folgenden Punkte
unterrichtet:
       – Die Namen der beiden Teams
       – Die Spielzeit in jedem Spieldrittel. (Die Spielzeit wird vorwärts gemessen, in
          Minuten und Sekunden – von 0.00 bis 20.00)
       – Die verbleibenden Strafzeiten, welche von mindestens zwei Spielern pro Team
          verbüsst werden. (Die Strafzeiten werden rückwärts gemessen, in Minuten und
          Sekunden bis 0.00)
       – Spielstand / Anzahl Tore
       – Die für ein ”Time-Out” benötigte Zeit, in Sekunden – von 30 bis 0.
       – Die verbleibende Zeit während den Drittels- resp. Pause zur Nachspielzeit, in
          Minuten und Sekunden – von 15.00 bis 0.00.

153 – ROTE UND GRÜNE SIGNALLAMPEN
Hinter jedem Tor müssen elektrische Lampen angebracht werden, welche folgende Situationen signalisieren:

       – Die rote Lampe wird manuell durch den Torrichter betätigt, falls aus seiner Sicht
          der Puck die Torlinie komplett überquert hat.
       – Die grüne Lampe leuchtet automatisch, in Abhängigkeit mit der Matchuhr, wenn
          der offizielle Spielzeitnehmer die Spielzeit stoppt, oder sie zeigt das Ende eines
          Spieldrittels an.

160 – SPIELER-GARDEROBEN
Jedes Team hat das Anrecht auf eine geeignete Garderobe, welche genügend Platz für
25 Personen mit kompletter Ausrüstung bietet.
Die Garderoben müssen mit Bänken, Toiletten und Duschen ausgerüstet sein.

161 – SCHIEDSRICHTER- UND LINIENRICHTER-GARDEROBEN
Den Spiel-Offiziellen muss eine separate Garderobe zur Verfügung gestellt werden,
welche mit Bänken oder Stühlen, einer Toilette und einer Dusche ausgerüstet sein muss.
Die Nutzung dieser Einrichtungen steht ausschliesslich den Spiel-Offiziellen zu.

170 – BELEUCHTUNG DES SPIELFELDES
Das Spielfeld muss genügend beleuchtet sein, damit die Spieler, die Spiel-Offiziellen und
die Zuschauer dem Spielgeschehen jederzeit bequem folgen können.

1.Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters die Beleuchtung nicht ausreicht, damit das
      Spiel fortgesetzt werden kann, hat er das Recht, den Rest des Spieles zu
      verschieben, oder das Spiel zu unterbrechen, bis die Beleuchtungsanlage wieder
      einwand freifunktioniert.
2. Wenn eines der beiden Teams wegen mangelhafter Beleuchtung in grösserem
       Masse benachteiligt ist, und das Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht
       abgebrochen werden soll, hat er das Recht, einen Seitenwechsel der Teams
       anzuordnen.
       Jedes Team spielt so während der gleichen Zeitspanne in den beiden
       Spielfeldhälften.

171 – RAUCHEN IM STADION
In einem räumlich abgeschlossenen Spielfeld gilt striktes Rauchverbot.
In sämtlichen Spieler- und Zuschauerzonen, in den Garderoben und in sämtlichen Zonen
wo sich Spieler aufhalten gilt das Rauchverbot.

172 – MUSIK IM STADION
- Während das Spiel läuft und bei den Auszeiten sind keine Musikeinspielungen
  
erlaubt.
- Luftdruckhörner sind in Eisstadien verboten.
- Die Benutzung von Trillerpfeifen darf den Zuschauern während des Spieles nicht gestattet werden.

Musik kann während der Aufwärmphase und während den Spielunterbrüchen
      gespielt werden.