ABSCHNITT 2 – TEAMS, SPIELER
UND IHRE AUSRÜSTUNG
200 – SPIELER IN UNIFORM
Vor Spielbeginn muss der verantwortliche Team-Offizielle jedes Teams dem
Schiedsrichter
oder dem offiziellen Punktrichter eine Liste mit den Namen und Nummern
der
berechtigten Spieler, Torhüter und die Namen des Kapitäns und der Assistenten des Kapitäns überreichen.
Jedes Team kann maximal benennen:
– 20 Feldspieler, und
– 2 Torhüter
– Total 22 Spieler
1. Auf dem offiziellen Spielbericht
sind keine Änderungen oder Ergänzungen erlaubt,
sobald
das Spiel begonnen hat.
2. Ist es einem Team während
des Spiels aufgrund von Strafen oder Verletzungen
nicht
mehr möglich, die korrekte Anzahl Spieler aufs Spielfeld zu schicken,
erklärt
der
Schiedsrichter das Spiel als ”Forfait”.
Rapport an die ”zuständige
Instanz”
201 – Captain Des
Teams
Jedes Team bezeichnet einen Captain und maximal zwei Assistenz-Captains.
Diese
sind dem Schiedsrichter und dem offiziellen Punktrichter mit Namen und
Nummern vor
Spielbeginn mitzuteilen.
Der Captain muss mit dem Buchstaben ”C” und die Assistenz-Captains
müssen jeweils
mit den Buchstaben ”A” bezeichnet sein.
Diese Buchstaben müssen eine Höhe von 8 cm aufweisen, aus einer
Kontrastfarbe zum
Dress bestehen und gut sichtbar auf der Frontseite des Dresses getragen
werden.
Auf dem Eis ist es nur diesen bezeichneten Personen gestattet, sofern diese nicht bestraft sind,
mit dem Schiedsrichter Fragen zu klären, die während des Spieles auftreten können, welche die
Interpretation der Regeln betreffen.
Wichtig: Eine Reklamation zu einer Strafe ist nicht eine Frage zur Regelauslegung
und
wird
entsprechend bestraft.
Kleine
Strafe (Regel 572)
1. Es ist nicht erlaubt,
einen Torhüter, Spielertrainer oder Team-Offiziellen als Captain
oder
Assistenz-Captain zu bezeichnen.
2. Befindet sich weder der
Captain noch der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld, ist
es
ihnen nicht erlaubt von der Spielerbank zu kommen, ausser sie wurden vom
Schiedsrichter
dazu aufgefordert.
Kleine Bankstrafe (Regel
572)
3. Befindet sich der Captain und der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld,
so ist es
nur
dem Captain erlaubt mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.
4. Spieler die weder das
”C” noch das ”A” auf ihrem Dress tragen ist
es nicht erlaubt
mit
dem Schiedsrichter zu kommunizieren.
210 – AUSRÜSTUNG
a) Die Ausrüstung der Spieler und der Torhüter besteht aus Stöcken,
Schlittschuhen,
Schutzausrüstungen und Trikots.
b) Die gesamte Schutzausrüstung, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz
und Beinschoner der
Torhüter, muss vollständig unter dem Trikot
getragen werden.
c) Sämtliche Verstösse im Zusammenhang mit dem Tragen der Ausrüstung wird unter der Regel 555 bestraft.
Die offiziellen Spielregeln
umschreiben den Gebrauch von Schutzausrüstungen für die
ordnungsgemässe
Teilnahme am Spiel und in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit
der
Teilnehmer. Die IIHF kann mit diesen Regeln nicht garantieren, dass der
Gebrauch
solcher
Ausrüstungen das Verletzungsrisiko komplett ausschliesst. Es liegt
in der
Verantwortung
der Spieler, ihre Schutzausrüstungen gemäss den Regeln zu tragen.
Für Werbung und/ oder
Markenartikel auf den Spielerausrüstungen siehe Anhang 1.
220 – SPIELER-AUSRÜSTUNG
221 – SPIELER-SCHLITTSCHUHE
Zur Teilnahme am Spiel müssen alle Spieler EISHOCKEY-SCHLITTSCHUHE
tragen, die
den internationalen Richtlinien entsprechen.
Sämtliche Schlittschuhe müssen mit einem Sicherheits-Endschutz
versehen sein.
Die maximale Krümmung
der Stockschaufel darf nicht mehr als 1.5 cm betragen.
Gemessen
wird die maximale Krümmung ab einer Geraden, die zwischen der Ferse
und
dem
Ende der Stockschaufel gezogen wird. (Die Distanz von dieser Geraden zu
irgendeinem
Punkt an der Stockschaufel darf an keiner Stelle mehr als 1.5 cm
betragen.)
222 – SPIELER-STOCK
Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF
genehmigten Material,
wie z.B. Aluminium oder Kunststoff, hergestellt sein.
Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten
müssen abgerundet sein.
Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an
jeder Stelle um den Stock
gewickelt werden.
Abmessungen und Formen:
Schaft:
Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.
Maximale
Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.
Der
Schaft muss gerade sein.
Schaufel:
Maximale Länge 32 cm von der Ferse des Stockes.
Maximale
Breite 7.5 cm
Minimale
Breite 5.0 cm
223
– SPIELER-HELM
In der Warmlaufphase
vor dem Spiel und während des Spieles müssen
alle Spieler einen
Spielerhelm tragen.
Bei allen Spielen, die in der Zuständigkeit der IIHF liegen, wird
dies vom Stand-by Referee überwacht.
Im Breich des DEB und der DEL
wird dies durch die Durchführungsbestimmungen geregelt..
Der Spielerhelm muss der Internationalen
Norm (Europa-Norm) entsprechen und
muss
mit einem Kinnband befestigt sein.
Ein Spieler der
seinen Helm während deSpiels verliert, darf sich solange nicht am
Spiel
beteiligen, bis er seinen Helm wieder aufgesetzt hat und dieser regelgerecht
mit
dem Kinnband befestigt wurde.
Wenn ein Spieler
ohne Helm am Spiel teilnimmt, muss gegen den fehlbaren
Spieler
eine kleine Strafe (2Min.) ausgesprochen werden.
224 – SPIELER-HELMVISIER
Während der Teilnahme am Spiel müssen sämtliche Spieler
welche nach dem
31. Dezember 1974 geboren sind mindestens ein den internationalen Normen
entsprechendes Helmvisier tragen.
Das Visier muss die untere
”Kante” der Nase abdecken (siehe Skizze links).
225 – SPIELER-HANDSCHUHE
Die Spieler-Handschuhe müssen die Hände und das Handgelenk abdecken.
Die Innenflächen der Handschuhe dürfen nicht entfernt werden,
um den Stock mit den
nackten Händen halten zu können.
226 – NACKEN- UND
KEHLSCHUTZ
Es wird allen Spielern empfohlen, einen Nacken- und Kehlschutz zu tragen.
227–
Zahnschutz
Jedem Spieler wird empfohlen einen maßgefertigten Zahnschutz zu
tragen
Alle Spieler der Altergruppe unter 20 Jahren, die keinen Vollgesichtsschutz
tragen, müssen einen
maßgefertigten Zahnschutz tragen.
230
– TORHÜTER-AUSRÜSTUNG
Mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes darf die vom Torhüter
getragene Ausrüstung
nur den Zweck erfüllen, dessen Kopf und Körper zu schützen.
Die Ausrüstung darf keine ”besonderen Vorkehrungen” aufweisen,
welche dem Torhüter
zusätzliche, unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewähren
könnten.
Schutzausrüstung für den Unterleib, die bis an die Oberschenkel und über die Hosen reichen, sind
nicht gestattet.
Die maximale Krümmung
der Stockschaufel darf nicht mehr als 1.5 cm betragen.
Gemessen
wird die maximale Krümmung ab einer Geraden, die zwischen
der
Ferse und dem Ende der Stockschaufel gezogen wird. (Die Distanz von dieser
Geraden
zu irgendeinem Punkt an der Stockschaufel darf an keiner Stelle mehr als
1.5
cm betragen.)
231 – TORHÜTER-SCHLITTSCHUHE
Der Torhüter kann spezielle, geprüfte Schlittschuhe tragen,
welche als ”Torhüter-
Schlittschuhe” konzipiert sind.
232 – TORHÜTER-STOCK
Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF
genehmigten Material, wie z. B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein.
Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten
müssen abgerundet sein.
Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an
jeder Stelle um den Stock
gewickelt werden.
Abmessungen und Formen:
Schaft:
Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.
Maximale
Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.
Der
Schaft muss gerade sein.
Schaufel
am Stockschaft:
Maximale
Länge 71 cm von der Ferse des Stockes.
Maximale
Breite 9.0 cm.
Schaufel:
Maximale Länge 39 cm von der Ferse des Stockes.
Maximale
Breite 9.0 cm, ausser im Bereich der Ferse,
Breite
max. 11.5 cm.
233 – TORHÜTER-HANDSCHUHE
233A – TORHÜTER
BLOCKERHANDSCHUH
Die maximalen Abmessungen der Schutzplatte des Stockhandschuhes betragen:
– Länge 41 cm
– Breite 21 cm
233B – TORHÜTER-FANGHANDSCHUH
Die maximalen Abmessungen des Fanghandschuhes betragen:
– Länge 41 cm
– Breite 23 cm Breite am Handgelenk
- 11,5 cm Ansatz zur Handgelenkmanschette
- 48
cm Innenmaß vom Handgelenk bis zum ende der Tasche
- 122 cm Umfang des Fanghandschuhs
234 – TORHÜTER-HELM
UND VOLLGESICHTSSCHUTZMASKE
Torhütergesichtsmasken müssen im Seniorenbereich und der Altersgruppe
U 20 Jahren, so konstruiert sein......
dass der Puck die Schutzvorrichtung nicht durchdringen kann.
235 – TORHÜTER-BEINSCHONER
Die maximale Breite der Torhüter-Beinschoner beträgt, an den
Beinen befestigt, 30,5 cm.
Es nicht gestattet, an der
Unterseite der Beinschützer etwas zu befestigen, um damit
den
Zwischenraum vom unteren Rand der Schoner bis zur Eisfläche zu abzudecken.
240 – SPIELER-UNIFORMEN
Sämtliche Spieler eines gleichen Teams müssen einheitlich gekleidet
sein, was die Farbe
der Dresses, Helme (ausgenommen Torhüter), Hosen und Strümpfe
betrifft.
Dem Torhüter steht es frei eine andere Helmfarbe zu wählen.
Trikots
(einschließlich Ärmel) und der Strümpfe
(Stutzen) müssen in der Farbe gleich
sein
Jeder Spieler muss
auf dem Rücken seines Dresses eine individuelle Nummer tragen,
welche
eine Höhe zwischen 20 cm und 25 cm aufweisen muss.
Jeder Spieler muss auf beiden
Ärmeln die gleiche Nummer tragen, welche eine
Höhe
von 8 cm aufweist.
Die Nummern sind auf die
Zahlen zwischen 1 und 99 limitiert.
Bei
IIHF-Meisterschaften muss jeder Spieler seinen Namen, mit 8 cm hohen,
lateinischen
Grossbuchstaben auf dem Dress tragen. Der Namenszug muss auf
dem
oberen Teil des Rückens angebracht sein.
1. Spieler die sich nicht
an diese Vorschrift halten sind nicht spielberechtigt.
2. Gleichen sich die Farben
der Uniformen beider Teams derart, dass Fehlentscheide
möglich
sind, so liegt es in der Verantwortung des Heimteams ihre Dressfarben
zu
wechseln,
wenn sie vom Schiedsrichter dazu aufgefordert werden.
3. Verdecken die Haare eines
Spielers seinen Namenszug oder die Nummer, müssen
sie
in den Helm gesteckt, oder zusammengebunden werden.
250 – PUCK
Der Puck muss aus vulkanisiertem Gummi, oder aus einem anderen, von der
IIHF genehmigten
Material, hergestellt sein.
Die Farbe des Pucks ist primär schwarz.
Abmessungen und Gewicht:
Durchmesser:
7.62 cm
Dicke:
2.54 cm
Gewicht:
156 bis 170 g
260 – VERMESSUNG
VON AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN
Der Schiedsrichter ist berechtigt, von sich aus und zur
jeder Zeit jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand zu vermessen.
Das Vermessen von Ausrüstungsgegenständen
ist auf einem Antrag und ein Team in
einer Spielunterbrechung begrenzt.
Als Folge einer Vermessung eines Ausrüstungsgegenstandes
kann ein erzieltes Tor nicht aberkannt
werden.
Der Schiedsrichter nimmt die notwendige Vermessung unverzüglich vor.
Während dem Spielunterbruch, nach einem erzielten Tor, kann keine
Vermessung mehr
verlangt werden.
– Ist die Beschwerde ungerechtfertigt, erhält das Team,
das die Vermessung verlangte,
eine:
Kleine Bankstrafe (Regel
555)
– Ist die Beschwerde gerechtfertigt, erhält der fehlbare
Spieler eine:
Kleine Strafe (Regel 555)
Das Vermessen von Ausrüstungsgegenständen ist auf einen Antrag
pro Spielunterbruch
und Team beschränkt.
Vermessen von Torhüter-Ausrüstungsgegenständen
kann nur unmittelbar nach dem
Ende
eines Spieldrittels verlangt werden.
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