ABSCHNITT 2 – TEAMS, SPIELER UND IHRE AUSRÜSTUNG

200 – SPIELER IN UNIFORM
Vor Spielbeginn muss der verantwortliche Team-Offizielle jedes Teams dem Schiedsrichter
oder dem offiziellen Punktrichter eine Liste mit den Namen und Nummern der
berechtigten Spieler, Torhüter und die Namen des Kapitäns und der Assistenten des Kapitäns überreichen.
Jedes Team kann maximal benennen:
– 20 Feldspieler, und
– 2 Torhüter
– Total 22 Spieler

1. Auf dem offiziellen Spielbericht sind keine Änderungen oder Ergänzungen erlaubt,
        sobald das Spiel begonnen hat.
2. Ist es einem Team während des Spiels aufgrund von Strafen oder Verletzungen
        nicht mehr möglich, die korrekte Anzahl Spieler aufs Spielfeld zu schicken, erklärt
        der Schiedsrichter das Spiel als ”Forfait”.

Rapport an die ”zuständige Instanz”

201 – Captain Des Teams
Jedes Team bezeichnet einen Captain und maximal zwei Assistenz-Captains. Diese
sind dem Schiedsrichter und dem offiziellen Punktrichter mit Namen und Nummern vor
Spielbeginn mitzuteilen.


Der Captain muss mit dem Buchstaben ”C” und die Assistenz-Captains müssen jeweils
mit den Buchstaben ”A” bezeichnet sein.


Diese Buchstaben müssen eine Höhe von 8 cm aufweisen, aus einer Kontrastfarbe zum
Dress bestehen und gut sichtbar auf der Frontseite des Dresses getragen werden.


Auf dem Eis ist es nur diesen bezeichneten Personen gestattet, sofern diese nicht bestraft sind,
mit dem Schiedsrichter Fragen zu klären, die während des Spieles auftreten können, welche die
Interpretation der Regeln betreffen.



Wichtig: Eine Reklamation zu einer Strafe ist nicht eine Frage zur Regelauslegung und
                  wird entsprechend bestraft.
Kleine Strafe (Regel 572)


1. Es ist nicht erlaubt, einen Torhüter, Spielertrainer oder Team-Offiziellen als Captain
        oder Assistenz-Captain zu bezeichnen.
2. Befindet sich weder der Captain noch der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld, ist
        es ihnen nicht erlaubt von der Spielerbank zu kommen, ausser sie wurden vom
        Schiedsrichter dazu aufgefordert.

                     Kleine Bankstrafe (Regel 572)


3. Befindet sich der Captain und der Assistenz-Captain auf dem Spielfeld, so ist es
        nur dem Captain erlaubt mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.
4. Spieler die weder das ”C” noch das ”A” auf ihrem Dress tragen ist es nicht erlaubt
        mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.

210 – AUSRÜSTUNG
a) Die Ausrüstung der Spieler und der Torhüter besteht aus Stöcken, Schlittschuhen,
    Schutzausrüstungen und Trikots.
b) Die gesamte Schutzausrüstung, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz und Beinschoner der
    Torhüter, muss vollständig unter dem Trikot getragen werden.
c) Sämtliche Verstösse im Zusammenhang mit dem Tragen der Ausrüstung wird unter der Regel 555 bestraft.

Die offiziellen Spielregeln umschreiben den Gebrauch von Schutzausrüstungen für die
    ordnungsgemässe Teilnahme am Spiel und in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit
    der Teilnehmer. Die IIHF kann mit diesen Regeln nicht garantieren, dass der Gebrauch
    solcher Ausrüstungen das Verletzungsrisiko komplett ausschliesst. Es liegt in der
    Verantwortung der Spieler, ihre Schutzausrüstungen gemäss den Regeln zu tragen.
Für Werbung und/ oder Markenartikel auf den Spielerausrüstungen siehe Anhang 1.

220 – SPIELER-AUSRÜSTUNG

221 – SPIELER-SCHLITTSCHUHE
Zur Teilnahme am Spiel müssen alle Spieler EISHOCKEY-SCHLITTSCHUHE tragen, die
den internationalen Richtlinien entsprechen.
Sämtliche Schlittschuhe müssen mit einem Sicherheits-Endschutz versehen sein.

Die maximale Krümmung der Stockschaufel darf nicht mehr als 1.5 cm betragen.
    Gemessen wird die maximale Krümmung ab einer Geraden, die zwischen der Ferse und
    dem Ende der Stockschaufel gezogen wird. (Die Distanz von dieser Geraden zu
    irgendeinem Punkt an der Stockschaufel darf an keiner Stelle mehr als 1.5 cm
    betragen.)

222 – SPIELER-STOCK
Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF genehmigten Material,
wie z.B. Aluminium oder Kunststoff, hergestellt sein.
Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten müssen abgerundet sein.
Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock
gewickelt werden.

Abmessungen und Formen:
         Schaft: Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.
                    Maximale Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.
                    Der Schaft muss gerade sein.
         Schaufel: Maximale Länge 32 cm von der Ferse des Stockes.
                       Maximale Breite 7.5 cm
                       Minimale Breite 5.0 cm

223 – SPIELER-HELM
In der Warmlaufphase vor dem Spiel und während des Spieles müssen alle Spieler einen Spielerhelm tragen.

Bei allen Spielen, die in der Zuständigkeit der IIHF liegen, wird dies vom Stand-by Referee überwacht.
Im Breich des DEB und der DEL wird dies durch die Durchführungsbestimmungen geregelt..

 Der Spielerhelm muss der Internationalen Norm (Europa-Norm) entsprechen und
    
  muss mit einem Kinnband befestigt sein.
Ein Spieler der seinen Helm während deSpiels verliert, darf sich solange nicht am
    
 Spiel beteiligen, bis er seinen Helm wieder aufgesetzt hat und dieser regelgerecht
    
 mit dem Kinnband befestigt wurde.
Wenn ein Spieler ohne Helm am Spiel teilnimmt, muss gegen den fehlbaren
      Spieler eine kleine Strafe (2Min.) ausgesprochen werden.

224 – SPIELER-HELMVISIER
Während der Teilnahme am Spiel müssen sämtliche Spieler welche nach dem
31. Dezember 1974 geboren sind mindestens ein den internationalen Normen entsprechendes Helmvisier tragen.
Das Visier muss die untere ”Kante” der Nase abdecken (siehe Skizze links).

225 – SPIELER-HANDSCHUHE
Die Spieler-Handschuhe müssen die Hände und das Handgelenk abdecken.
Die Innenflächen der Handschuhe dürfen nicht entfernt werden, um den Stock mit den
nackten Händen halten zu können.

226 – NACKEN- UND KEHLSCHUTZ
Es wird allen Spielern empfohlen, einen Nacken- und Kehlschutz zu tragen.

227– Zahnschutz
Jedem Spieler wird empfohlen einen maßgefertigten Zahnschutz zu tragen
Alle Spieler der Altergruppe unter 20 Jahren, die keinen Vollgesichtsschutz tragen, müssen einen
maßgefertigten Zahnschutz tragen.


230 – TORHÜTER-AUSRÜSTUNG
Mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes darf die vom Torhüter getragene Ausrüstung
nur den Zweck erfüllen, dessen Kopf und Körper zu schützen.
Die Ausrüstung darf keine ”besonderen Vorkehrungen” aufweisen, welche dem Torhüter
zusätzliche, unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewähren könnten.

Schutzausrüstung für den Unterleib, die bis an die Oberschenkel und über die Hosen reichen, sind
     nicht gestattet.



Die maximale Krümmung der Stockschaufel darf nicht mehr als 1.5 cm betragen.
    Gemessen wird die maximale Krümmung ab einer Geraden, die zwischen
    der Ferse und dem Ende der Stockschaufel gezogen wird. (Die Distanz von dieser
    Geraden zu irgendeinem Punkt an der Stockschaufel darf an keiner Stelle mehr als
    1.5 cm betragen.)

231 – TORHÜTER-SCHLITTSCHUHE
Der Torhüter kann spezielle, geprüfte Schlittschuhe tragen, welche als ”Torhüter-
Schlittschuhe” konzipiert sind.

232 – TORHÜTER-STOCK Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen, von der IIHF genehmigten Material, wie z. B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein.
Die Stöcke dürfen keine Unebenheiten aufweisen. Alle Kanten müssen abgerundet sein.
Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock
gewickelt werden.
Abmessungen und Formen:
         Schaft: Maximale Länge 163 cm von der Ferse bis Oberkante des Stockes.
                    Maximale Breite 3.0 cm, Dicke max. 2.5 cm.
                    Der Schaft muss gerade sein.
         Schaufel am Stockschaft:
                    Maximale Länge 71 cm von der Ferse des Stockes.
                    Maximale Breite 9.0 cm.
         Schaufel: Maximale Länge 39 cm von der Ferse des Stockes.
                       Maximale Breite 9.0 cm, ausser im Bereich der Ferse,
                       Breite max. 11.5 cm.

233 – TORHÜTER-HANDSCHUHE

233A – TORHÜTER BLOCKERHANDSCHUH
Die maximalen Abmessungen der Schutzplatte des Stockhandschuhes betragen:
Länge 41 cm
– Breite 21 cm

233B – TORHÜTER-FANGHANDSCHUH
Die maximalen Abmessungen des Fanghandschuhes betragen:
– Länge 41 cm
– Breite 23 cm Breite am Handgelenk
- 11,5 cm Ansatz zur Handgelenkmanschette
- 48 cm Innenmaß vom Handgelenk bis zum ende der Tasche
- 122 cm Umfang des Fanghandschuhs


234 – TORHÜTER-HELM UND VOLLGESICHTSSCHUTZMASKE

Torhütergesichtsmasken müssen im Seniorenbereich und der Altersgruppe U 20 Jahren, so konstruiert sein......
dass der Puck die Schutzvorrichtung nicht durchdringen kann
.

235 – TORHÜTER-BEINSCHONER
Die maximale Breite der Torhüter-Beinschoner beträgt, an den Beinen befestigt, 30,5 cm.
Es nicht gestattet, an der Unterseite der Beinschützer etwas zu befestigen, um damit
    den Zwischenraum vom unteren Rand der Schoner bis zur Eisfläche zu abzudecken.

240 – SPIELER-UNIFORMEN
Sämtliche Spieler eines gleichen Teams müssen einheitlich gekleidet sein, was die Farbe
der Dresses, Helme (ausgenommen Torhüter), Hosen und Strümpfe betrifft.
Dem Torhüter steht es frei eine andere Helmfarbe zu wählen.
Trikots (einschließlich Ärmel) und der Strümpfe (Stutzen) müssen in der Farbe gleich
    sein
Jeder Spieler muss auf dem Rücken seines Dresses eine individuelle Nummer tragen,
    welche eine Höhe zwischen 20 cm und 25 cm aufweisen muss.
Jeder Spieler muss auf beiden Ärmeln die gleiche Nummer tragen, welche eine
    Höhe von 8 cm aufweist.
Die Nummern sind auf die Zahlen zwischen 1 und 99 limitiert.
    Bei IIHF-Meisterschaften muss jeder Spieler seinen Namen, mit 8 cm hohen,
    lateinischen Grossbuchstaben auf dem Dress tragen. Der Namenszug muss auf
    dem oberen Teil des Rückens angebracht sein.

1. Spieler die sich nicht an diese Vorschrift halten sind nicht spielberechtigt.
2. Gleichen sich die Farben der Uniformen beider Teams derart, dass Fehlentscheide
        möglich sind, so liegt es in der Verantwortung des Heimteams ihre Dressfarben zu
        wechseln, wenn sie vom Schiedsrichter dazu aufgefordert werden.
3. Verdecken die Haare eines Spielers seinen Namenszug oder die Nummer, müssen
        sie in den Helm gesteckt, oder zusammengebunden werden.

250 – PUCK
Der Puck muss aus vulkanisiertem Gummi, oder aus einem anderen, von der IIHF genehmigten
Material, hergestellt sein.
Die Farbe des Pucks ist primär schwarz.
Abmessungen und Gewicht:
                    Durchmesser: 7.62 cm
                    Dicke: 2.54 cm
                    Gewicht: 156 bis 170 g

260 – VERMESSUNG VON AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN
Der Schiedsrichter ist berechtigt, von sich aus und zur jeder Zeit jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand zu vermessen.
Das Vermessen von Ausrüstungsgegenständen ist auf einem Antrag und ein Team in einer Spielunterbrechung begrenzt.
Als Folge einer Vermessung eines Ausrüstungsgegenstandes kann ein erzieltes Tor nicht aberkannt werden.
Der Schiedsrichter nimmt die notwendige Vermessung unverzüglich vor.
Während dem Spielunterbruch, nach einem erzielten Tor, kann keine Vermessung mehr
verlangt werden.
– Ist die Beschwerde ungerechtfertigt, erhält das Team, das die Vermessung verlangte,
   eine:
                     Kleine Bankstrafe (Regel 555)

– Ist die Beschwerde gerechtfertigt, erhält der fehlbare Spieler eine:

                     Kleine Strafe (Regel 555)

Das Vermessen von Ausrüstungsgegenständen ist auf einen Antrag pro Spielunterbruch
und Team beschränkt.
Vermessen von Torhüter-Ausrüstungsgegenständen kann nur unmittelbar nach dem
     Ende eines Spieldrittels verlangt werden.