ABSCHNITT
6 – SPEZIELLE REGELN
SPEZIELLE REGELN FÜR FRAUEN
600 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN
Frauen-Eishockeyspielerinnen müssen Vollgesichtsschutzmasken tragen, die
den internationalen Normen entsprechen.
Vollgesichtsschutzmasken müssen
so konstruiert sein, dass weder der Puck noch
eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen
kann.
Diese Regeln gelten für Spieler
der folgenden Jahrgänge:
- Geboren im Jahr 1981 - für die Saison 1998 / 1999
- Geboren im Jahr 1982 - für die Saison 1999 / 2000
- Geboren im Jahr 1983 - für die Saison 2000 / 2001
- Geboren im Jahr 1984 - für die Saison 2001 / 2002
Vollgesichtsschutzmasken müssen
so konstruiert sein, dass weder der Puck noch
eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen
kann.
601 – KÖRPERCHECKS
/ BODY-CHECKING
Im Frauen-Eishockey ist es nicht erlaubt einen direkten Körpercheck / Body-Check
auszuführen.
Spielerinnen die gegen diese Regel verstossen, erhalten eine:
–
Kleine Strafe (2’)
oder
–
Grosse Strafe (5’)
Spezielle Regeln für Junioren unter
18 Jahren
650 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN
Junioren-Eishockeyspieler unter 18 Jahren müssen Vollgesichtsschutzmasken
tragen,
die den internationalen Normen entsprechen.
651 – NACKEN- UND KEHLSCHUTZ
Nacken- und Kehlschutz müssen von allen Junioren-Eishockeyspielern und unter
18
Jahren und jünger getragen werden.