ABSCHNITT 6 – SPEZIELLE REGELN

SPEZIELLE REGELN FÜR FRAUEN

600 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN
Frauen-Eishockeyspielerinnen müssen Vollgesichtsschutzmasken tragen, die den internationalen Normen entsprechen.

Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch
    eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.
Diese Regeln gelten für Spieler der folgenden Jahrgänge:
    - Geboren im Jahr 1981 - für die Saison 1998 / 1999
    - Geboren im Jahr 1982 - für die Saison 1999 / 2000
    - Geboren im Jahr 1983 - für die Saison 2000 / 2001
    - Geboren im Jahr 1984 - für die Saison 2001 / 2002
Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch
    eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.

601 – KÖRPERCHECKS / BODY-CHECKING
Im Frauen-Eishockey ist es nicht erlaubt einen direkten Körpercheck / Body-Check auszuführen.
Spielerinnen die gegen diese Regel verstossen, erhalten eine:

            Kleine Strafe (2’)
            oder
            Grosse Strafe (5’)

Spezielle Regeln für Junioren unter 18 Jahren

650 – VOLLGESICHTSSCHUTZMASKEN
Junioren-Eishockeyspieler unter 18 Jahren müssen Vollgesichtsschutzmasken tragen,
die den internationalen Normen entsprechen.

651 – NACKEN- UND KEHLSCHUTZ
Nacken- und Kehlschutz müssen von allen Junioren-Eishockeyspielern und unter 18
Jahren und jünger getragen werden.